Tabubruch

Was dürfen Journalisten und was dürfen sie nicht? Welche ethische Verantwortung tragen sie?

Im August 1988 ereignet sich das Gladbecker Geiseldrama. Zwei Männer, Hans-Jürgen Rösner und Dieter Degowski, überfallen am 16. August 1988 eine Bank in Gladbeck im Kreis Recklinghausen. Sie können vor Ort nicht festgenommen werden. Stattdessen beginnt eine dreitägige Irrfahrt mit mehreren Geiseln. Die Bankräuber töten dabei zwei Menschen. Verfolgt werden sie nicht nur von der Polizei, sondern auch von zahllosen Journalisten, Fotografen und Kameraleuten. Einige Reporter verhalten sich zurückhaltend oder versuchen die Situation zu beruhigen. Der Großteil jedoch lässt sich zu spektakulären Interviews und Liveaufnahmen – und damit zu moralischen Grenzüberschreitungen – hinreißen. Journalisten starten Verfolgungsjagden und behindern die Polizeiarbeit. Andere vergessen den Schutz der Geiseln und animieren die Täter zu bedrohlichen Gesten. Sie zeigen keine Zurückhaltung gegenüber den Tätern, die somit Fernsehen und Radio für ihre Zwecke einsetzen können. Diese Journalisten machen sich mitschuldig an einer Eskalation des Geiseldramas. Gladbeck gilt bis heute als beispielloses Ereignis von Verantwortungslosigkeit und Schaulust in den Medien.